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Artikel über
Kindergeld
Herzlich Willkommen auf kinder-und-wohngeld.de, Ihrem umfassenden Ratgeber rund um das Thema Kindergeld in Deutschland! Ob Sie frischgebackene Eltern sind oder schon länger Kinder haben, das Thema Kindergeld betrifft fast jede Familie im Land. Unser Ziel ist es, Licht ins Dunkel zu bringen und alle wichtigen Informationen zu diesem komplexen Thema übersichtlich und verständlich aufzubereiten.
Voraussetzungen für Kindergeld
In Deutschland haben Eltern grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes Anspruch auf Kindergeld. Unter speziellen Bedingungen, wie Ausbildung oder Studium, kann der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden. Die Antragsstellung erfolgt über die Familienkasse, wobei neben dem Antragsformular in der Regel auch die Geburtsurkunde des Kindes benötigt wird. Auch für spezielle Lebenssituationen wie Adoption oder Pflegekinder gibt es Regelungen, die den Anspruch auf Kindergeld beeinflussen können.
Wie beantragt man Kindergeld?
Das Beantragen von Kindergeld in Deutschland erfolgt in der Regel schriftlich und muss bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden. Hierzu sind verschiedene Unterlagen notwendig, wie zum Beispiel die Geburtsurkunde des Kindes und eventuell weitere Dokumente je nach persönlicher Situation.
Neben dem schriftlichen Antrag gibt es jetzt auch die Möglichkeit, Kindergeld über Online-Dienste zu beantragen. Diese können das Antragsverfahren erheblich vereinfachen und beschleunigen. Wenn Sie keine Lust auf viel Papierkram haben oder zum Beispiel keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie einen Online-Dienst nutzen
Kurz gesagt: Die schriftliche Beantragung bei der Familienkasse ist nach wie vor der Standardweg, doch Online-Dienste bieten eine praktische Alternative für den Einstieg in den Antragsprozess.
Hier finden Sie einen Online-Dienst.
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Beträge und Auszahlungen von Kindergeld
Das Kindergeld hat eine letzte Erhöhung zum 1. Januar 2023 erfahren. Seitdem beträgt die staatliche Leistung für alle Kinder einheitlich 250 Euro pro Monat. Die Erhöhung belief sich auf jeweils 31 Euro für die ersten beiden Kinder und 25 Euro für das dritte Kind. Dadurch wurde eine Vereinheitlichung der Zahlungen erreicht, sodass nun für jedes Kind derselbe Betrag von 250 Euro ausgezahlt wird.
Die Auszahlung erfolgt weiterhin monatlich und wird in der Regel auf das Konto der anspruchsberechtigten Person überwiesen. Das Kindergeld gilt als steuerfreie Leistung, kann jedoch bei anderen Sozialleistungen, wie zum Beispiel dem Arbeitslosengeld II, angerechnet werden.
Kurz gesagt, die aktuelle Erhöhung macht das Kindergeld zu einer noch wichtigeren finanziellen Unterstützung für Familien in Deutschland. Es ist essentiell, sich über die neuen Beträge und Auszahlungsmodalitäten im Klaren zu sein.
–> Zum Kindergeld-Antragsformular
Steuerliche Auswirkungen von Kindergeld
Eines der häufigsten Missverständnisse rund um das Kindergeld ist seine steuerliche Behandlung. In der Regel ist das Kindergeld in Deutschland steuerfrei. Das bedeutet, dass der Betrag, den Sie als Kindergeld erhalten, nicht als Einkommen versteuert werden muss.
Jedoch kann das Kindergeld in bestimmten Fällen auf andere Sozialleistungen angerechnet werden. Beispielsweise kann es passieren, dass das Kindergeld bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder anderen Hartz IV-Leistungen als Einkommen gewertet wird. In solchen Fällen kann der effektive Auszahlungsbetrag geringer ausfallen.
Sie können einen Online-Dienst nutzen, um Kindergeld zu beantragen.
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